Glossar
Heilpraktikergesetz und Klangarbeit
Definition
Klangschalenanwendungen sind kein geschütztes Berufsbild und keine anerkannte Heilkunde im Sinne des deutschen Heilpraktikergesetzes. Wer im Rahmen der Anwendung Diagnosen stellt oder konkrete Heilversprechen für Krankheiten gibt, bewegt sich rechtlich in der Heilkunde und riskiert eine Verletzung des Heilpraktikergesetzes, wenn keine entsprechende Erlaubnis vorliegt.